Hallo zusammen,
mich würde Mal interessieren, wie andere den Prozess zur DSGVO-konformen Adresserfassung gestaltet haben.
Grund zur Speicherung ist relativ klar. Das mit der Informationspflicht ist für mich auch noch relativ deutlich über den Regeldienst.
Interessanter sind für mich die Neukunden/Interessenten bei denen kein Auftrag oder ein anderer Grund zur Speicherung vorliegt. Also die, bei denen man eine klare Einwilligung benötigt. Vorgeschrieben ist ja, dass vor der Speicherung eine Einwilligung eingeholt wird und der Kunde umfassend informiert wird. Wenn sich der Kontakt persönlich abspielt würde das ja bedeuten, dass man dem Interessenten direkt beim Erstgespräch ein mehrseitiges Dokument unter die Nase hält, was er unterschreiben muss. Das kommt nur leider im Vertrieb logischerweise nicht ganz so gut an...
Ich hatte mir jetzt überlegt, dass man doch einen Kontakt anlegen könnte und diesem Kontakt beispielsweise den Status "Interessent" gibt. Im Hintergrund läuft ein Regeldienst, der alle neuen Kontakte mit Typ Interessent anschreibt und alle erfassten Daten auflistet und entsprechend auch die Hinweispflichten übernimmt. In dieser Mail wäre dann ein Button für "Ich bin mit der Speicherung einverstanden" und einer mit "Ich bin nicht einverstanden".
Wie machen das andere hier? Die CAS hält das in der eigenen Dokumentation zur DSGVO doch recht allgemein. Einen konkreten Leitfaden habe ich dazu nicht gefunden.
Danke euch
Dennis
mich würde Mal interessieren, wie andere den Prozess zur DSGVO-konformen Adresserfassung gestaltet haben.
Grund zur Speicherung ist relativ klar. Das mit der Informationspflicht ist für mich auch noch relativ deutlich über den Regeldienst.
Interessanter sind für mich die Neukunden/Interessenten bei denen kein Auftrag oder ein anderer Grund zur Speicherung vorliegt. Also die, bei denen man eine klare Einwilligung benötigt. Vorgeschrieben ist ja, dass vor der Speicherung eine Einwilligung eingeholt wird und der Kunde umfassend informiert wird. Wenn sich der Kontakt persönlich abspielt würde das ja bedeuten, dass man dem Interessenten direkt beim Erstgespräch ein mehrseitiges Dokument unter die Nase hält, was er unterschreiben muss. Das kommt nur leider im Vertrieb logischerweise nicht ganz so gut an...
Ich hatte mir jetzt überlegt, dass man doch einen Kontakt anlegen könnte und diesem Kontakt beispielsweise den Status "Interessent" gibt. Im Hintergrund läuft ein Regeldienst, der alle neuen Kontakte mit Typ Interessent anschreibt und alle erfassten Daten auflistet und entsprechend auch die Hinweispflichten übernimmt. In dieser Mail wäre dann ein Button für "Ich bin mit der Speicherung einverstanden" und einer mit "Ich bin nicht einverstanden".
- Klickt auf einverstanden = Adressdatensatz bleibt im CRM und IP + Datum/Uhrzeit werden zusätzlich gespeichert
- Klickt auf nicht einverstanden = Datensatz wird gelöscht.
- Keine Reaktion = Datensatz wird nach 5 Tagen gelöscht
Wie machen das andere hier? Die CAS hält das in der eigenen Dokumentation zur DSGVO doch recht allgemein. Einen konkreten Leitfaden habe ich dazu nicht gefunden.
Danke euch
Dennis